Freiburger Anwaltsverband

Willkommen

Der Freiburgische Anwaltsverband ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dem Verband angeschlossen sind derzeit beinahe sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche im Kanton Freiburg ihre Hauptkanzlei betreiben. 

Die wichtigsten Ziele des Verbandes sind die Wahrung der anwaltschaftlichen Unabhängigkeit, die Nachachtung der Standesregeln und das gute Funktionieren der Justiz. 

Das Anliegen des Anwaltsverband ist also der Schutz all der im Interesse der Klientschaft liegenden Grundprinzipien des Anwaltsberufes (Mandatsführung nach bestem Wissen, Prinzip der Unabhängigkeit, Wahrung des Berufsgeheimnisses, loyale Mitwirkung in der Justiz und Respekt der Berufswürde). Für detailliertere Informationen verweisen wir gerne auf die Statuten und die Standesregeln des Anwaltsverbandes.

Die hauptsächlichen Organe des Anwaltsverbandes sind dessen Generalversammlung, welche sämtliche Mitglieder vereint, sowie der Verbandsvorstand als Exekutivorgan. Der Vorstand hat namentlich wichtige disziplinarische Kompetenzen wahrzunehmen (vgl. die Statuten).

Für die Klientinnen und Klienten bedeutet die anwaltschaftliche Interessenwahrung durch ein Mitglied des Anwaltsverbandes mithin eine erhöhte Sicherheit. Die anwaltschaftliche Tätigkeit untersteht so einer zweifachen Kontrolle. Derjenigen des Anwaltsverbandes und derjenigen der zuständigen staatlichen Organe.

Willkommen

Der Freiburger Anwaltsverband ist ein privatrechtlicher Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dem Verband angeschlossen sind derzeit beinahe sämtliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche im Kanton Freiburg ihre Hauptkanzlei betreiben. 

Die wichtigsten Ziele des Verbandes sind die Wahrung der anwaltschaftlichen Unabhängigkeit, die Durchsetzung der Standesregeln und das gute Funktionieren der Justiz. 

Das Anliegen des Anwaltsverband ist also der Schutz all der im Interesse der Klientschaft liegenden Grundprinzipien des Anwaltsberufes (Mandatsführung nach bestem Wissen, Prinzip der Unabhängigkeit, Wahrung des Berufsgeheimnisses, loyale Mitwirkung in der Justiz und Respekt der Berufswürde). Für detailliertere Informationen verweisen wir gerne auf die Statuten und die Standesregeln des Anwaltsverbandes.

Die hauptsächlichen Organe des Anwaltsverbandes sind dessen Mitgliedversammlung, welche sämtliche Mitglieder vereint, sowie der Verbandsvorstand als Exekutivorgan. Der Vorstand hat namentlich wichtige disziplinarische Kompetenzen wahrzunehmen (vgl. die Statuten).

Für die Klientinnen und Klienten bedeutet die anwaltschaftliche Interessenwahrung durch ein Mitglied des Anwaltsverbandes mithin eine erhöhte Sicherheit. Die anwaltschaftliche Tätigkeit untersteht so einer zweifachen Kontrolle. Derjenigen des Anwaltsverbandes und derjenigen der zuständigen staatlichen Organe.

Verbandsvorstand

Der Vorstand des Freiburgischen Anwaltsverbandes wird alle zwei Jahre durch die Generalversammlung gewählt und besteht aus 7 Mitgliedern. Auch die Wahl des Präsidenten und des Vize-Präsidenten erfolgt durch die Generalversammlung. Die Aufgabenverteilung im Vorstand wird durch diesen vorgenommen.

RA David Aïoutz
RA David AïoutzPräsident
RA Bertrand Morel
RA Bertrand MorelVize-Präsident
RA Maxime Morard
RA Maxime MorardKassier
RA Philippe Corpataux
RA Philippe CorpatauxSekretär
RAin Frédérique Riesen
RAin Frédérique RiesenMitglied
RAin Véronique Aeby
RAin Véronique AebyMitglied

Die Standesregeln des Freiburger Anwaltsverbandes

Die Standesregeln sind Verhaltensvorschriften, welche sich in erster Linie an die Mitglieder des Freiburger Anwaltsverbandes richten. Mit Rücksicht auf ihren Inhalt, welcher bis anhin gewohnheitsrechtlichen Charakter hatte, richteten sie sich an sämtliche im Kanton Freiburg tätigen Anwältinnen und Anwälte.

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (nachstehend: BGFA) verbleiben die Standesregeln selbstverständlich anwendbar für die Mitglieder des Anwaltsverbandes und werden zudem zur Auslegung der in Art. 12 BGFA vorgesehenen Berufsregeln herangezogen. Das BGFA findet Anwendung auf alle in der Schweiz praktizierenden Anwältinnen und Anwälte.

Die Standesregeln bestimmen detailliert das Verhalten der Anwältin oder des Anwaltes gegenüber den Behörden, dem Publikum, seinen Klienten und Berufskollegen. Sie bilden einen Ehrenkodex, der die korrekte Funktion der Berufsausübung und der Justizvorgänge will, auf dass die Interessen der Einzelnen in richtiger und erheblicher Weise geschützt werden. Diese zuvorderst verbandsinternen, aber dennoch allgemeingültigen Regeln sind für die Klienten des Anwaltes von grosser Bedeutung. Diese können sich auf diese Regeln berufen und von der Anwältin oder vom Anwalt, welche Mitglieder des Verbandes sind, deren Einhaltung verlangen. Die Standesregeln enthalten in ausführlicher und sie konkretisierender Weise die in Art. 12 und 13 BGFA für sämtliche in der Schweiz tätigen Anwältinnen und Anwälte geltenden Grundregeln: die sorfältige Mandatsführung (Art. 17 und 5 der Standesregeln), die Unabhängigkeit (Art. 3 Abs. 2, 4 Abs. 1, 10, 23, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 33 und 34 der Standesregeln) sowie das Berufsgeheimnis (Art. 6, 7, 17 Abs. 1, 21 und 36 der Standesregeln).

Anwalts-praktikanten

Im kantonalen Praktikantenregister sind die Freiburger AnwaltspraktikantInnen eingetragen, sowie die Kanzleien, bei denen sie ausgebildet werden.

Für weitere Informationen können Sie RAin Frédérique Riesen per E-mail kontaktieren oder anrufen (026 913 91 91).

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