| Der
Freiburgische Anwaltsverband
Der
Freiburgische Anwaltsverband ist ein privatrechtlicher Verein im
Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Dem
Verband angeschlossen sind derzeit beinahe sämtliche Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte, welche im Kanton Freiburg ihre Hauptkanzlei
betreiben.
Die wichtigsten Ziele des Verbandes
sind die Wahrung der anwaltschaftlichen Unabhängigkeit, die
Nachachtung der Standesregeln und das gute Funktionieren der Justiz.
Das Anliegen des Anwaltsverband ist also der Schutz
all der im Interesse der Klientschaft liegenden Grundprinzipien
des Anwaltsberufes (Mandatsführung nach bestem Wissen,
Prinzip der Unabhängigkeit, Wahrung des Berufsgeheimnisses,
loyale Mitwirkung in der Justiz und Respekt der Berufswürde).
Für detailliertere Informationen verweisen wir gerne auf die
Statuten und die Standesregeln des Anwaltsverbandes.
Die
hauptsächlichen Organe
des Anwaltsverbandes sind dessen Generalversammlung, welche sämtliche
Mitglieder vereint, sowie der Verbandsvorstand als Exekutivorgan.
Der Vorstand hat namentlich wichtige disziplinarische Kompetenzen
wahrzunehmen (vgl. die Statuten).
Für
die Klientinnen und Klienten bedeutet die anwaltschaftliche Interessenwahrung
durch ein Mitglied des Anwaltsverbandes mithin eine erhöhte
Sicherheit. Die anwaltschaftliche Tätigkeit untersteht so einer
zweifachen Kontrolle. Derjenigen des Anwaltsverbandes und derjenigen
der zuständigen staatlichen Organe.
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