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Verbandsvorstand
Der
Vorstand des Freiburgischen Anwaltsverbandes wird alle drei Jahre
durch die Generalversammlung gewählt und besteht aus 7 Mitgliedern.
Auch die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Generalversammlung.
Die Aufgabenverteilung im Vorstand wird durch diesen vorgenommen..
Seit
März 2010 konstituiert sich der Vorstand wie folgt:
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